VERBRAUCHERDIALOG

Informationen für Verbraucher

Der Kunde ist heute individueller denn je - und so möchte er auch umworben werden. Dabei müssen sich Unternehmen an die Spielregeln halten. Aufklärung ist dabei das A und O. 

Dass werbungtreibende Unternehmen beim Einsatz von Dialogmarketing-Maßnahmen eine Menge rechtlicher Vorgaben beachten müssen, liegt auf der Hand. Für Verbraucher stellen sich dabei eine Menge Fragen: Dürfen sie zu Werbezwecken angerufen werden? Welche Informationen muss ein Werbebrief enthalten? Was kann man unternehmen, wenn man keine Werbebriefe mehr erhalten möchte? Auf seinem Verbraucherportal gibt der DDV Antworten auf diese und andere Fragen. Hilfreich ist auch die Broschüre "Auf direktem Weg", die der Verband eigens zur Verbraucherinformation erstellt hat. Denn nur informierte Verbraucher können alle Vorzüge des Dialogmarketings nutzen.

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Verbraucherbroschüre "Ich habe die Wahl"

Robinsonliste

Die DDV-Robinsonliste gilt seit 1971 als zuverlässiges Medium zum Schutz vor unerwünschten adressierten Werbesendungen. In die Liste kann sich jeder eintragen lassen, der keine adressierten Werbebriefe von Unternehmen erhalten möchte, bei denen er kein Kunde ist oder nicht ausdrücklich der Zusendung zugestimmt hat. 

Vorteile für Verbraucher

Die DDV-Robinsonliste bietet individuellen Verbraucherschutz gegen adressierte Werbesendungen. Der Eintrag ist allerdings nur bei Werbebriefen von Unternehmen wirksam, bei denen der Verbraucher bisher nicht Kunde war. Wer bereits Kunde ist, zum Beispiel bei einem Versandhaus, erhält auch weiterhin alle wichtigen Informationen des Versenders. Allerdings wird sich die Zahl der Briefe von Unternehmen, die er bisher nicht kannte oder zu denen keine Kundenbeziehung besteht, deutlich verringern. Konsumenten können entweder die Option "keine Werbung" wählen. Oder sie können ihren Eintrag anhand von 13 Kategorien spezifizieren, also nur bestimmte Produkt- und Themenkreise auswählen, über die sie keinesfalls informiert werden wollen. Der Eintrag ist auch online für das DDV-Verbraucherportal möglich!

Informationen für Verbraucher

Vorteile für Unternehmen

Konsequenter Verbraucherschutz, Imagegewinn, weniger Streuverluste, weniger Kosten, mehr Response - Wer seine Adressdateien gezielt gegen die entsprechenden Kategorien der Werbeverweigerer in der Robinsonliste abgleicht, spart automatisch Porto- und Produktionskosten für Aussendungen, die keinen Response versprechen. Durch die reduzierte "Fehlstreuung" steigern werbetreibende Unternehmen effizient ihren Erfolg. Für DDV-Mitglieder ist der Abgleich von Adressbeständen mit der DDV-Robinsonliste inzwischen eine Selbstverständlichkeit. Doch auch bei Nicht-Mitgliedern ist diese Maßnahme nicht nur ein Indikator für Seriosität. Unternehmen, die die DDV-Robinsonliste beziehen, können die jeweils aktuelle Datei bequem im Internet herunterladen. Die Datei wird am 20. jedes Monats aktualisiert. Die Abonnenten der Datei werden automatisch per E-Mail durch das System benachrichtigt.

Informationen für Unternehmen  

Broschüre DDV-Robinsonliste für Unternehmen